CAROLINE HEY
Rechtsanwältin
- geboren 1982 in Wiesbaden
- Studium der Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Referendariat mit strafrechtlichem Schwerpunkt im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main mit Stationen u.a. beim 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
- Rechtsanwältin seit 2017
- Eintritt in die Kanzlei 2017
- Mitarbeit am Forschungsprojekt „Evaluierung des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren“ der Universitäten Düsseldorf (Prof. Dr. Altenhain), Frankfurt am Main (Richter am OLG Prof. Dr. Jahn) und Tübingen (Prof. Dr. Kinzig) im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
- laufendes Promotionsvorhaben zu einem strafprozessualen Thema betreut durch Herrn Richter am OLG Prof. Dr. Jahn (Goethe-Universität Frankfurt am Main)
- derzeit Besuch des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht
- Beratung und Vertretung in allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des Allgemeinen Strafrechts
- Vertretung von Einzelpersonen und Unternehmen in Straf- und Bußgeldverfahren
- strafrechtliche Compliance-Beratung
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
- Deutscher Anwaltsverein
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.
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