DR. TOBIAS GROSCURTH
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
- Geboren 1979 in Kronberg
- Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Universität zu Köln (Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht)
- Referendariat mit strafrechtlichem Schwerpunkt im Bezirk des OLG Frankfurt mit Wahlstation in einer Kanzlei für Kapitalstrafsachen in Stellenbosch, Südafrika
- 2008 Assessorexamen beim Justizprüfungsamt Hessen
- 2009 Zulassung zur Anwaltschaft mit eigener Kanzlei für Strafverteidigung in Frankfurt am Main
- 2011 Wechsel zum Hessischen Ministerium des Innern, dort u.a. als kommissarischer Leiter der Rechtsabteilung des Landeskriminalamtes, Koordinator im Ministerbüro für die ständige Konferenz der Innenminister/innen der Länder, kommissarischer Leiter des Büros des Staatssekretärs und Vertreter des Ministeriums in der Enquete-Kommission zur Änderung der Landesverfassung, zuletzt als Regierungsoberrat
- 2016 Wechsel in die Anwaltschaft und Rechtsanwalt in zwei überregional tätigen Kanzleien für Wirtschaft- und Steuerstrafrecht in Frankfurt am Main; daneben Spezialisierung im Beamtenstrafrecht
- 2017 kriminalwissenschaftliche Promotion an der Goethe-Universität Frankfurt am Main
- Seit 2019 Fachanwalt für Strafrecht
- 2022 Eintritt in die Kanzlei Dr. Dörr & Kollegen (GbR)
- 2022 Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung
- Partner seit 2024
- Beratung und Vertretung in allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des allgemeinen Strafrechts
- Vertretung von Einzelpersonen und Unternehmen im Straf- und Bußgeldverfahren
- Beratung und Vertretung von Einzelpersonen und Behörden im Beamtenstraf- sowie Disziplinarrecht
- Strafrechtliche Compliance-Beratung
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
-
Mitglied in der WisteV (Wirtschafsstrafrechtliche Vereinigung e.V.)
- Deutscher Anwaltsverein
- Gemeinnützige Hertie-Stiftung
- „Die Übernahme von Verteidigungskosten durch Unternehmen – praktisch machbar, strafrechtlich weitgehend ungeklärt“, StV 3/2025, Seite 201
- Vortrag zum Bußgeldverfahren gegen Unternehmen nach §§ 30, 130 OWiG sowie zur strafrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von Verteidigungskosten durch Unternehmen im Rahmen des „BB Expert-Talk digital“ vom 06.03.2025 zu „Aktuelle Themen aus Betriebsprüfungen bei Banken, Versicherungen und Asset Managern #4
- „Private Equity & Tax“ – Vortrag bei der R&W Tagung Tax und Finance 2024, gemeinsam mit Dr. Marcus Helios, Jens Binding und Ingolf Schneider-Deters
- „Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Steuerberaters“, Vortrag im Rahmen des „BB Expert-Talk digital“ vom 28.10.2024 zu „Aktuelle Themen aus Betriebsprüfungen bei Banken, Versicherungen und Asset Managern #3“
- Interview mit Prof. Dr. Michael Stahlschmidt zu „Berichtigungs- und Mitwirkungspflichten nach § 153 AO“, Betriebsberater im Gespräch vom 28.10.2024 (https://www.youtube.com/watch?v=jQO0_UxYlCE)
- „Klassische Arbeitnehmerentsendungen im Fokus von zunehmender Bürokratie und Doppelbesteuerung – nun auch ein Fall für die Strafverfolgungsbehörden?“ Börsen-Zeitung vom 04.06.2024, gemeinsam mit Dr. Marcus Helios
- „Das Steuerstrafverfahren und seine Besonderheiten“, Vortrag im Rahmen des „BB Expert-Talk digital“ vom 11.06.2024 zu „Aktuelle Themen aus Betriebsprüfungen bei Banken, Versicherungen und Asset Managern #2“
- Beratung zu verschiedenen Fachbereichen der „Blaulichtschule.com“, Lerndatenbank für Polizeianwärter
- „Sicherheit durch Sicherung – Der Bedeutungszuwachs des Sicherungsgedankens im Strafrecht am Beispiel der nachträglichen Sicherungsverwahrung als Konsequenz gesellschaftlicher und kriminalpolitischer Veränderungen im Zusammenspiel mit den Medien“, Inaugural Dissertation, Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien, Band 162 (Peter-Lang-Verlag, 2017)
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