DR. TOBIAS GROSCURTH
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

  • Geboren 1979 in Kronberg
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Universität zu Köln (Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht)
  • Referendariat mit strafrechtlichem Schwerpunkt im Bezirk des OLG Frankfurt mit Wahlstation in einer Kanzlei für Kapitalstrafsachen in Stellenbosch, Südafrika
  • 2008 Assessorexamen beim Justizprüfungsamt Hessen
  • 2009 Zulassung zur Anwaltschaft mit eigener Kanzlei für Strafverteidigung in Frankfurt am Main
  • 2011 Wechsel zum Hessischen Ministerium des Innern, dort u.a. als kommissarischer Leiter der Rechtsabteilung des Landeskriminalamtes, Koordinator im Ministerbüro für die ständige Konferenz der Innenminister/innen der Länder, kommissarischer Leiter des Büros des Staatssekretärs und Vertreter des Ministeriums in der Enquete-Kommission zur Änderung der Landesverfassung, zuletzt als Regierungsoberrat
  • 2016 Wechsel in die Anwaltschaft und Rechtsanwalt in zwei überregional tätigen Kanzleien für Wirtschaft- und Steuerstrafrecht in Frankfurt am Main; daneben Spezialisierung im Beamtenstrafrecht
  • 2017 kriminalwissenschaftliche Promotion an der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Seit 2019 Fachanwalt für Strafrecht
  • 2022 Eintritt in die Kanzlei Dr. Dörr & Kollegen (GbR)
  • 2022 Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung
  • Partner seit 2024
  • Beratung und Vertretung in allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des allgemeinen Strafrechts
  • Vertretung von Einzelpersonen und Unternehmen im Straf- und Bußgeldverfahren
  • Beratung und Vertretung von Einzelpersonen und Behörden im Beamtenstraf- sowie Disziplinarrecht
  • Strafrechtliche Compliance-Beratung
  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
  • Mitglied in der WisteV (Wirtschafsstrafrechtliche Vereinigung e.V.)

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Gemeinnützige Hertie-Stiftung
  • „Die Übernahme von Verteidigungskosten durch Unternehmen – praktisch machbar, strafrechtlich weitgehend ungeklärt“, StV 3/2025, Seite 201
  • Vortrag zum Bußgeldverfahren gegen Unternehmen nach §§ 30, 130 OWiG sowie zur strafrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von Verteidigungskosten durch Unternehmen im Rahmen des „BB Expert-Talk digital“ vom 06.03.2025 zu „Aktuelle Themen aus Betriebsprüfungen bei Banken, Versicherungen und Asset Managern #4
  • „Private Equity & Tax“ – Vortrag bei der R&W Tagung Tax und Finance 2024, gemeinsam mit Dr. Marcus Helios, Jens Binding und Ingolf Schneider-Deters
  • „Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Steuerberaters“, Vortrag im Rahmen des „BB Expert-Talk digital“ vom 28.10.2024 zu „Aktuelle Themen aus Betriebsprüfungen bei Banken, Versicherungen und Asset Managern #3“
  • Interview mit Prof. Dr. Michael Stahlschmidt zu „Berichtigungs- und Mitwirkungspflichten nach § 153 AO“, Betriebsberater im Gespräch vom 28.10.2024 (https://www.youtube.com/watch?v=jQO0_UxYlCE)
  • „Klassische Arbeitnehmerentsendungen im Fokus von zunehmender Bürokratie und Doppelbesteuerung – nun auch ein Fall für die Strafverfolgungsbehörden?“ Börsen-Zeitung vom 04.06.2024, gemeinsam mit Dr. Marcus Helios
  • „Das Steuerstrafverfahren und seine Besonderheiten“, Vortrag im Rahmen des „BB Expert-Talk digital“ vom 11.06.2024 zu „Aktuelle Themen aus Betriebsprüfungen bei Banken, Versicherungen und Asset Managern #2“
  • Beratung zu verschiedenen Fachbereichen der „Blaulichtschule.com“, Lerndatenbank für Polizeianwärter
  • „Sicherheit durch Sicherung – Der Bedeutungszuwachs des Sicherungsgedankens im Strafrecht am Beispiel der nachträglichen Sicherungsverwahrung als Konsequenz gesellschaftlicher und kriminalpolitischer Veränderungen im Zusammenspiel mit den Medien“, Inaugural Dissertation, Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien, Band 162 (Peter-Lang-Verlag, 2017)
  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
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